top of page
messer_gabel.png

AGB

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle der Firma esskunst Hubertus Tzschirner erteilten Aufträge und abgeschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird. Bei abweichender oder ergänzender Vereinbarungen bedarf es der schriftlichen Form.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung geschlossenen Aufträge/Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzten.

2. Vertragsabschluss
Grundlage jeder Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsauftrag) sowie die Vergütung festgehalten werden. Bei einer vereinbarten Beratertätigkeit sind die von uns abgeschlossenen Verträge Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Dienstvertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Angebote der der Firma esskunst Hubertus Tzschirner sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung/Vertragsunterzeichnung durch die Firma esskunst Hubertus Tzschirner als angenommen.

3. Leistung und Vergütung
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch der Firma esskunst Hubertus Tzschirner für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Firma esskunst Hubertus Tzschirner finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen, deren Zeitpunkt und Höhe die Firma esskunst Hubertus Tzschirner bestimmt, zu leisten. Alle zusätzlichen Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert bzw. nachträglich berechnet. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner ist berechtigt, aufwendige Beratungs-, Besprechungs- und Korrekturtermine gesondert zum vereinbarten Stundensatz zu berechnen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten/angebotenen um mehr als 20% übersteigen, wird die Firma esskunst Hubertus Tzschirner den Auftraggeber schriftlich (auch in Form von Email oder Fax) auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber als genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich (auch in Form von E-mail oder Fax) widerspricht. Der Hinweis auf eine Kostenüberschreitung entbindet den Auftraggeber von der Vertragspflicht/Geschäftsbeziehung nicht. Für alle Arbeiten der Firma esskunst Hubertus Tzschirner, die, aus welchem Grund auch immer, nicht zur endgültigen Ausführung/Lieferung gelangen, ist vom Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt fällige vertraglich vereinbarte Vergütung zu leisten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich an die Firma esskunst Hubertus Tzschirner zurückzugeben. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen, sowie betriebswirtschaftliche Beratungen werden von der Firma esskunst Hubertus Tzschirner aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen. Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

4. Eigentumsrecht, Urheberschutz und Nutzungsrechte
Wird die Firma esskunst Hubertus Tzschirner mit der Analyse, Entwicklung, Erstellung, Umarbeitung oder Anpassung von Konzepten beauftragt, so gelten diese – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – als Eigentum der Firma esskunst Hubertus Tzschirner. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung der vereinbarten Vergütung für den Auftrag nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wird allerdings ein Vertrag über den Erwerb des Vertragsgegenstandes geschlossen, so geht das Eigentum, und so auch ein uneingeschränktes Nutzungsrecht inkl. aller vorhandenen Daten, auf den Auftraggeber über. Hat die Firma esskunst Hubertus Tzschirner ihr Eigentum nicht an den Auftraggeber veräußert, kann eine Weiterverwertung durch den Auftraggeber nur mit der Zustimmung der Firma esskunst Hubertus Tzschirner erfolgen. Eine Nutzung durch Filialbetriebe oder Tochterfirmen des Auftraggebers bedarf ebenfalls der Zustimmung der Firma esskunst Hubertus Tzschirner. Fremdfirmen, wie Druckereien, Internetagenturen, Event- oder Werbeagenturen, Unternehmensberatungen, Softwarefirmen, etc., ist die Verwendung des Eigentums der Firma esskunst Hubertus Tzschirner nicht gestattet. Wird der Firma esskunst Hubertus Tzschirner bekannt, dass der Auftraggeber ihr Eigentum von Fremdfirmen ohne schriftliche Genehmigung von der Firma esskunst Hubertus Tzschirner verarbeiten lässt, kann die Firma esskunst Hubertus Tzschirner vom Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Vorschläge oder Anregungen vom Auftraggeber oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Firma esskunst Hubertus Tzschirner zum Schadenersatz. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner hat das Recht, Konzepte zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, bzw. Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Eventdurchführung, Konzeptionen, etc.
Bei Übernahme der Eventdurchführung ist die Firma esskunst Hubertus Tzschirner berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner haftet für Fehler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten/Konzepten überlässt der Auftraggeber der Firma esskunst Hubertus Tzschirner 6 einwandfreie Belegmuster unentgeltlich. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

6. Haftung
Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Datenträger, etc. sorgfältig und integer zu behandeln. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner verpflichtet sich, die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern die Firma esskunst Hubertus Tzschirner notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Gestaltungsfreiheit
Alle Konzeptionen/Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Sollten doch erkennbare Mängel auftreten, müssen diese unverzüglich nach Erhalt, jedoch spätestens nach 7 Tagen in physischer schriftlicher Form angezeigt werden. Bei berechtigter, fristgerechter Anzeige hat der Auftraggeber ein Recht auf unverzügliche und kostenlose Nachbesserung. Weitergehende Schadenersatzansprüche, auch für Folgekosten, sind in jedem Falle ausgeschlossen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Vorschriften für die in Auftrag gegebenen Konzeptionen/Arbeiten bei der Firma esskunst Hubertus Tzschirner ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Firma esskunst Hubertus Tzschirner übergebenen Daten berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Weitergabe berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma esskunst Hubertus Tzschirner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Umsetzung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma esskunst Hubertus Tzschirner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8. Lieferungen/Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt bei Fertigstellung der Arbeit/Konzeption zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Sobald die Sendung dem Transportunternehmen übergeben worden ist, gilt der Liefertermin als erfüllt und die Haftung für Transportschäden geht auf den Auftraggeber über. Bei Durchführung eines Events gilt der mit dem Auftraggeber vereinbarte Zeitpunkt als erfüllter Liefertermin. Wird die Firma esskunst Hubertus Tzschirner an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Lieferstörungen des Auftraggebers, Dritter, Terror, Krieg oder höherer Gewalt (Streik, Energieausfall, Verkehrsstörungen, Witterungsbedingungen, etc.) gehindert, so gilt der Vertrag als erfüllt.

9. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma esskunst Hubertus Tzschirner sofort zu begleichen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Reklamation zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Bei nicht termingerechter Zahlung des Auftraggebers, spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, ist die Firma esskunst Hubertus Tzschirner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen aktuellen, Leitzinssatz der Europäischen Bank zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt die Firma esskunst Hubertus Tzschirner noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sofern keine Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers
erkennbar sein sollte, behält sich die Firma esskunst Hubertus Tzschirner vor, alle Arbeiten sofort einzustellen, bis dahin geleistete Arbeit sofort fällig zu stellen und rechtliche Schritte einzuleiten.

10. Schlussbestimmungen
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, so weit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.

bottom of page